Antrag + Voraussetzungen. Wir helfen dir!

Nach der Anmeldung in deiner Fahrschule Schöttmer muss Dein Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist. Dies übernehmen wir in der Fahrschule Schöttmer für Dich.

Die geneuen Gebühren für den Antrag kannst Du direkt bei uns in der Fahrschule erfragen.